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Diese umfangreiche Seite zu Vorsichtsmaßregeln zitieren wir aus Nordwest - Deutschland, aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems. Es handelt sich um einen Auszug aus der Originalseite der Bezirksregierung.
Dieser Regierungsbezirk ist - durch seine Nähe zu den Niederlanden und durch eine extreme Viehbestandsdichte - besonders gefährdet. Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht unbedingt in allen Teilen der Bundesrepublik anzuwenden; sie sind aber ein wertvoller Hinweis, welcher Umgang mit der Maul- und Klauenseuche empfehlenswert ist.
Bitte beachten Sie, daß es z.B. in Nordrhein-Westfalen z.T. noch weitergehende Vorschriften gibt; die Weser-Ems-Hinweise sind auch kein Gesetz oder Verordnung, sondern haben überwiegend empfehlenden Charakter.


Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen für Landwirte und Nichtlandwirte

Der Lebensunterhalt vieler Menschen ist eng verbunden mit dem ländlichen Raum. Besuche auf Bauernhöfen, Wege über landwirtschaftliche Flächen und andere offene Landschaft einschl. Eigentum des Verteidigungsministeriums könnte Kontakt mit MKS-empfindlichem Viehbestand ergeben. Es ist also möglich, dass die Infektion unbemerkt an besuchte Orte oder von besuchten Orten getragen wird. Nicht unbedingt erforderliche Kontakte insbesondere zu Klauentierhaltungen sollten daher weitestgehend vermieden werden. Nach den Erfahrungen des britischen Landwirtschaftsministeriums werden daher nachfolgende Empfehlungen gegeben.

Bevor Sie einen Bauernhof oder landwirtschaftliche Flächen besuchen, sollten Sie bedenken:

  • Ist Ihr Besuch absolut notwendig?
  • Verabredungen oder Besuche sollten rückgängig gemacht werden oder Vereinbarungen sollten per Telefon, Fax oder Email getroffen werden.
  • Sie werden aufgefordert werden, strenge Reinigungsvorschriften einzuhalten.
  • Diese könnten beinhalten, dass Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des Bauernhofes zurücklassen, dass Sie Ihre Schuhe desinfizieren und dass Sie Schuhe und Kleidung tragen, die von dem Bauernhof gestellt werden.
  • Erlauben Sie Kindern nicht, Sie zu begleiten, wenn es nicht unbedingt nötig ist; auch die Kinder müssen sich desinfizieren, wie es die Vorschriften erfordern.
  • Es wird von Ihnen verlangt werden, dass Sie über vorherige Kontakte mit anderen Tierbeständen Auskunft geben.

Auf dem Bauernhof

Auf dem Bauernhof selbst gehen Sie nur dort hin, wo es unbedingt notwendig ist. Besuchen Sie das Vieh nur, wenn es absolut erforderlich ist, und versichern Sie sich vorher der Erlaubnis des Besitzers. Laufen Sie nicht zwischen den Gebäuden umher. Wenn es nicht möglich war, den Besitzer vorher zu sprechen, verschieben Sie den Besuch.

Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre eigenen Handlungen, während Sie Bauernhöfe besuchen, und halten Sie zu jeder Zeit den höchsten Standard an Personendesinfektion und Sauberkeit ein. Kommen Sie sauber auf dem Bauernhof an. Tragen Sie Materialien, die gereinigt und desinfiziert werden können. Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug sauber ist.

Verlassen des Bauernhofes

  • Überprüfen Sie, dass aller Schmutz, Staub und Mist abgewaschen ist, bevor Sie das Grundstück verlassen.
  • Desinfektionsmittel (und Wasser - wenn erforderlich -) sollten jederzeit in Fahrzeugen mitgeführt werden (Gesundheits- und Sicherheitsmaßregeln werden veröffentlicht werden).
  • Benutzen Sie Desinfektionsmittel nach dem Waschen.

Hinweise zu anerkannten Desinfektionsmitteln kann Ihnen die für Sie jeweils örtlich zuständige kommunale Veterinärbehörde geben.

Das Besprühen ist die effektivste Methode, wenn man nicht die Reifen und die Unterseite des Fahrzeuges vergißt. Das Besprühen sollte unbedingt vorgenommen werden, selbst wenn es ein Reifenbad oder eine Desinfektionsmatte gibt.

Konzentrierte Desinfektionsmittel können brennend oder ätzend sein und erfordern möglicherweise Schutzkleidung. Lesen Sie bitte vorher die Gebrauchsanleitung.

Sobald das Fahrzeug sauber ist, beachten Sie die Personalhygiene und -desinfektion. Überprüfen Sie, ob alle Kleidungsstücke und Schuhe desinfiziert sind, bevor Sie in das Fahrzeug verbracht werden. Ein Fußbad oder eine Sprayanlage sollte zur Verfügung gestellt werden.

Einmalausrüstung sollte entweder auf dem Bauernhof verbleiben oder in Plastikbeuteln eingeschlossen werden. Sie werden durch Verbrennen vernichtet werden.

Es ist notwendig, dass alle Besuche auf Bauernhöfen und mögliche Kontakte mit Tieren aufgezeichnet werden. Sollte die Krankheit auf einem Bauernhof ausbrechen, dann werden diese Aufzeichnungen dazu benutzt, Bewegungen und mögliche Seuchenausbreitungswege zu verfolgen. Die Aufzeichnungen sollten das Datum und die Dauer von Besuchern beinhalten.

Das Leben von Nichtlandwirten in einem Sperrbezirk

Jeder Bewohner / Jede Bewohnerin eines aufgrund eines amtlich festgestellten MKS-Ausbruchs gemaßregelten Sperrbezirkes muss sich darauf einstellen, dass das tägliche Leben für einen bestimmten Zeitraum nur in veränderter Form und unter möglicherweise erheblichen Einschränkungen wird ablaufen können.

Wirtschaftsbetriebe

Grundsätzliches Ziel bei jedem Auftreten von MKS – auch im konkreten Verdachtsfall – ist es, alle Fahrzeugbewegungen zwischen dem infizierten Gebiet, z.B. einem Sperrbezirk und dem mutmaßlich freien Gebiet soweit wie unter den gegebenen Umständen möglich zu unterbinden. Anhand einer Risikobewertung der einzelnen Wirtschaftszweige und in Abhängigkeit von der örtlichen Siedlungs- und Tierhaltungs- und Wirtschaftsstruktur gilt es dann durch Maßnahmen wie Kanalisierung des Verkehrs (Korridore) sowie Reinigung und Desinfektion unverzüglich vertretbare Lösungen zur Aufrechterhaltung der essentiellen Wirtschafts- und Versorgungsbereiche zu finden. Sonderregelungen müssen im Seuchenfall beispielsweise auch für die tägliche Müllabfuhr und Postzustellung getroffen werden.Die Beschränkungen gelten immer für mindestens 15 Tage ab Erstausbruch. Absprachen der Wirtschaftsunternehmen haben das Ziel, die Versorgung der Betriebe im Sperrbezirk jeweils durch ein Unternehmen zu gewährleisten. Ansonsten gilt "Stand-Still" im Sperrgebiet. Das gilt auch für solche Betriebe der Geflügelwirtschaft, die in Kombination mit Schweinehaltung oder anderen Klauentieren bewirtschaftet werden. Eier von solchen Betrieben im Sperrgebiet können ohne Desinfektionsmaßnahmen nicht gehandelt werden.

Pferde und Pferdeveranstaltungen

Die Pferde selbst gelten nicht als die Überträger des MKS-Virus. Die Durchführung von Pferdetransporten und die Ansammlung von Pferdetransportern und Betreuungspersonal von Pferden auf Reitveranstaltungen, Pferdeauktionen, Messen und Ausstellungen wird jedoch als ein unnötiges Risiko für die Verbreitung des MKS-Virus angesehen, da Pferde vielfach zusammen mit Klauentieren gehalten werden. 

Nicht zuletzt wegen des am letzten Wochenende (22.04.2001) bestätigten neuen MKS-Falles in den Niederlanden außerhalb des Impfgebietes können die bisherigen Beschränkungen grundsätzlich nicht aufgehoben werden, sie werden jedoch modifiziert.

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Genehmigung von Pferdeveranstaltungen geeinigt. Danach wird zunächst an alle, die beabsichtigen, Pferde aus dem Vereinigten Königreich oder den Niederlanden zu verbringen, appelliert, dieses so lange zurückzustellen, bis sich die Maul- und Klauenseuchesituation in den Herkunftsländern gebessert hat. Sollten dennoch Pferde aus den vorgenannten Ländern verbracht werden müssen, wird gefordert, dass die Pferde so transportiert und aufgestellt werden, dass sie mindestens 15 Tage keinerlei Kontakt zu Klauentieren haben, und dass die Transportfahrzeuge unter amtlicher Aufsicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

Veranstaltungen mit Pferden, wie Turniere und Tierschauen, werden zur Zeit wie folgt beschränkt:

  • Das direkte Verbringen von Pferden aus dem Vereinigte Königreich und den Niederlanden auf die Veranstaltung ist zu untersagen. Pferde aus diesen Ländern müssen mindestens 15 Tage [analog zur Entscheidung der Kommission vom 15. März 2001 (2001/209/EG)] vor Beginn der Veranstaltung verbracht worden sein.
  • Vor der Verladung hat eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge zu erfolgen.
  • Die Pferde dürfen entweder
  • 15 Tage vor der Veranstaltung keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben, worüber der Besitzer eine schriftliche Erklärung abzugeben hat  

oder

  • der Besitzer der Pferde hat durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass die Klauentiere des Bestandes, zu dem die Pferde Kontakt haben, klinisch auf Anzeichen der Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind und solche klinischen Anzeichen nicht festgestellt wurden. Die Untersuchung der Klauentiere ist durch den bestandsbetreuenden Tierarzt vorzunehmen. Die Bescheinigung darf am Tage der Veranstaltung nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist mit dem Transportfahrzeug und dem Transportanhänger zumindest ein Desinfektionsbecken zu durchfahren.

Es besteht für die kommunale Veterinärbehörde die Möglichkeit, den die Veranstaltung betreuenden Tierarzt mit der Überwachung der o. g. Maßnahmen zu beauftragen.

Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen derzeit für den Transport von Equiden (Pferde, Esel, Ponys) keine Beschränkungen.

Eine Tötung von Pferden, auch wenn diese sich auf einem landwirtschaftlichen Gehöft befinden, auf dem ein MKS-Ausbruch amtlich festgestellt wird, ist nicht vorgesehen. Pferde sind in einem solchen Fall bis auf weiteres an einen Standort ohne Kontakt zu Klauentieren zu verbringen.

Zirkustiere

Es ist bislang nicht verboten, dass ein Zirkus seinen Veranstaltungsort wechselt. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass sich der Zirkus beim für den derzeitigen Standort zuständigen kommunalen Veterinäramt unter Angabe des nächsten Standortes abmeldet. Das kommunale Veterinäramt erfragt beim für den neuen Standort zuständigen kommunalen Veterinäramt das Einverständnis für die Anreise ab, so dass jederzeit eine veterinärfachliche und tierseuchenrechtliche Überwachung des Zirkusses sichergestellt ist. Vor der Abreise sind die Zirkusfahrzeuge und insbesondere die Transporter, die Klauentiere und Kameliden transportieren sollen, sorgfältigst zu desinfizieren.

Vor den Eingängen zum Zirkus sind für die Besucher Desinfektionsmatten auszulegen. Die Zuwegungen zum Zirkus sollten frühzeitig kanalisiert werden. Ein direkter Kontakt zwischen den Besuchern und den Zirkustieren, insbesondere zu Klauentieren und Kameliden, ist zu unterbinden. Zirkustiere dürfen von Besuchern auch nicht gefüttert werden.

Märkte und Ausstellungen

Es wird empfohlen, soweit gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich vertretbar, im ländlich strukturierten Bereich auf die Durchführung von Frühjahrsmärkten und Ausstellungen wie z. B. Gewerbeschauen mit ansonsten überwiegendem Besuch von Landwirten und mit überregionalem Einzugsbereich bis auf Weiteres zu verzichten. Beispielhaft sei hier die Absage des diesjährigen Niedersachsentages in Nordhorn durch die Veranstalter erwähnt.

Sollte ein Verzicht auf derartige Veranstaltungen aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, ist auf eine kanalisierte Zu – und Abfahrt der Besucher und auf ausreichende Desinfektonsmaßnahmen zu achten. Klauentiere dürfen auf o. g. Veranstaltungen nicht verbracht werden. Es bleibt zunächst auch weiterhin dabei, dass keine Viehauktionen und keine Viehmärkte stattfinden dürfen.

 

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