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Verordnung zum Schutz vor einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS-Schutzverordnung) vom 3. April 2001
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Folgendes
Informationsblatt läßt das Bundesverbraucherministerium z.B.
über Flughäfen, Häfen oder Automobilclubs an Reisende verteilen:
Sehr geehrte Reisende!
In Großbritannien ist die für Klauentiere (inbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) so gefährliche Maul- und Klauenseuche aufgetreten ! Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, sie ist jedoch eine hochgradig ansteckende Viruskrankheit, welche zu schweren wirtschaftlichen Verlusten bei den empfänglichen Tierarten führen kann und daher immer zu Sperrmaßnahmen zwingt. Es ist nicht sicher, ob Sie aus einer Region anreisen, in der Maul- und Klauenseuche vorkommt. Daher besteht die Gefahr, dass Sie ohne Ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen und so Leben und Gesundheit der einheimischen Klauentiere gefährden. Denn Sie reisen in ein Land ein, in welchem diese Tierseuche unter großem Aufwand ausgerottet wurde. Bitte beachten Sie: Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Fleisch und Milch sowie deren Produkte, durch Häute, Felle und Trophäen, aber auch Kleider und Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gegenden übertragen werden. Daher werden Sie gebeten, die zuständigen Zoll- oder Veterinärbeamten bei der Einreise zu informieren, falls Sie
in den letzten 2 Wochen ein Gehöft, in dem Rinder, Schafe, Ziegen oder Schweine gehalten wurden, in Ihrem Herkunftsland oder anderen Ländern während Ihrer Reise besucht haben. Zusätzlich bitten wir Sie, folgende Maßnahmen strengstens zu beachten:
Speisereste sind in Plastikbeuteln verpackt in die dafür vorgesehenen hermetisch schließenden Abfallbehälter zu verbringen ! - Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation - |