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Verordnung zum Schutz vor einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS-Schutzverordnung) vom 3. April 2001

 

Folgendes Informationsblatt läßt das Bundesverbraucherministerium z.B. über Flughäfen, Häfen oder Automobilclubs an Reisende verteilen:
 
 

Sehr geehrte Reisende!
Sehr geehrter Reisender!

In Großbritannien ist die für Klauentiere (inbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) so gefährliche Maul- und Klauenseuche aufgetreten !

Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, sie ist jedoch eine hochgradig ansteckende Viruskrankheit, welche zu schweren wirtschaftlichen Verlusten bei den empfänglichen Tierarten führen kann und daher immer zu Sperrmaßnahmen zwingt.

Es ist nicht sicher, ob Sie aus einer Region anreisen, in der Maul- und Klauenseuche vorkommt. Daher besteht die Gefahr, dass Sie ohne Ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen und so Leben und Gesundheit der einheimischen Klauentiere gefährden. Denn Sie reisen in ein Land ein, in welchem diese Tierseuche unter großem Aufwand ausgerottet wurde.

Bitte beachten Sie:

Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Fleisch und Milch sowie deren Produkte, durch Häute, Felle und Trophäen, aber auch Kleider und Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gegenden übertragen werden.

Daher werden Sie gebeten, die zuständigen Zoll- oder Veterinärbeamten bei der Einreise zu informieren, falls Sie

    tierische Produkte für den eigenen Verzehr, als Geschenk oder zum Handel in Ihrem Gepäck mit sich führen oder

    in den letzten 2 Wochen ein Gehöft, in dem Rinder, Schafe, Ziegen oder Schweine gehalten wurden, in Ihrem Herkunftsland oder anderen Ländern während Ihrer Reise besucht haben.

Falls Sie ein Gehöft besucht haben, sollten Sie Ihre Schuhe und Kleidung reinigen und desinfizieren und für mindestens eine Woche den Besuch von Gehöften oder anderen Einrichtungen mit empfänglichen Tieren vermeiden.

Zusätzlich bitten wir Sie, folgende Maßnahmen strengstens zu beachten:

    Füttern Sie niemals Tiere, auch keine Schweine, mit Speiseresten !

    Speisereste sind in Plastikbeuteln verpackt in die dafür vorgesehenen hermetisch schließenden Abfallbehälter zu verbringen !

- Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation -

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