Maßnahmen gegen die die Maul- und Klauenseuche verschärft
(nach einer Information der Bundesregierung)

Das Bundesverbraucherministerium hat die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung von Maul- und Klauenseuche am Donnerstag, den 1. März verstärkt.
Mit einer Dringlichkeitsverordnung wird die EU-Entscheidung umgesetzt, alle vom 1. bis 21. Februar 2001 aus dem Vereinigten Königreich importierten Schafe, Ziegen sowie als Nutztiere gehaltene Hirsche, Rehe und Kameliden zu töten. Die Verordnung betrifft direkte Importe und Lieferungen über andere Staaten und gilt bis einschließlich 9. März 2001.

Als Grund für die Verordnung nannte Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die Tatsache, dass bei den betroffenen Tieren - anders als bei Schweinen - eine Infektion nicht sofort anhand klinischer Symptome erkennbar wird. Potenzielle Infektionsträger stellten aber nach wie vor eine Gefahr dar, dass die hoch infektiöse Seuche auch in Deutschland ausbrechen könne. "Da sich in Großbritannien die Situation noch weiter verschärft, sind wir gezwungen, unsere Vorsichtsmaßnahmen anzupassen. Wir müssen alles tun, um die Sicherheit zu erhöhen," erklärte Müller.

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Was ist eigentlich die Maul- und Klauenseuche (MKS)