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Maßnahmen
gegen die die Maul- und Klauenseuche verschärft Das Bundesverbraucherministerium
hat die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung von Maul-
und Klauenseuche am Donnerstag, den 1. März verstärkt. Als Grund für die Verordnung nannte Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die Tatsache, dass bei den betroffenen Tieren - anders als bei Schweinen - eine Infektion nicht sofort anhand klinischer Symptome erkennbar wird. Potenzielle Infektionsträger stellten aber nach wie vor eine Gefahr dar, dass die hoch infektiöse Seuche auch in Deutschland ausbrechen könne. "Da sich in Großbritannien die Situation noch weiter verschärft, sind wir gezwungen, unsere Vorsichtsmaßnahmen anzupassen. Wir müssen alles tun, um die Sicherheit zu erhöhen," erklärte Müller. |