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und Klauenseuche in den Niederlanden (weitgehend zitiert nach einer Information des niederländischen Landwirtschafts-Ministeriums, es wurden keine inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Veränderungen vorgenommen. Wir weisen bes. auf den Abschnitt "Importbeschränkungen" hin, der für unsere deutschen Besucher wohl bes. interessant ist.) In einem Betrieb in
Olst (Provinz Overijssel) ist am 21. März bei vier Rindern Maul-
und Klauenseuche festgestellt worden. Damit hat sich gezeigt, dass diese
sehr ansteckende Tierseuche trotz aller Vorbeugemaßnahmen auch auf
die Niederlande übergegriffen hat. Schon früher wurden England
und Frankreich getroffen. Noch am 21.3. wurde ein zweiter niederländischer
Fall entdeckt, und zwar im benachbarten Welsum. Am 22. März kam ein
dritter Fall dazu: Der ernste Verdacht für einen Betrieb in Oene
hat sich bestätigt. Außerdem gibt es mehrere Fälle eines
ernsten Verdachtes (von denen sich mittlerweile ein 4. bestätigt
hat) Das Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei hat am 21. März sofort
reagiert. Deshalb gelten im gesamten Gebiet der Niederlande, also auch
außerhalb der Überwachungsgebiete im Umkreis der MKS-Betriebe,
zeitweise u.a. Transportbeschränkungen für Vieh (auch für
Pferde), Geflügel, Vieh- und Geflügeltransporter, Sperma,
Eizellen und Embryonen von Klauentieren, sowie Milch und Futtermittel.
In fast allen Fällen ist es verboten, Tierhaltungen
zu besuchen. Nach der Feststellung
eines MKS-Ausbruchs wird der Bestand des betroffenen Betriebs so schnell
wie möglich gekeult. Das heißt, dass die vorhandenen Klauentiere
(Schafe, Ziegen, Schweine, Rinder und andere) getötet und vernichtet
werden, nicht aber Pferde, Hunde und Katzen und dergleichen. In
Klauentiere haltenden Betrieben im 1-km-Umkreis eines MKS-Betriebs werden
im Rahmen eines Präventivprogramms Keulungen durchgeführt. Sämtliche
Betriebe mit Klauentieren im 3-km-Umkreis eines Ausbruchsbetriebs werden
auf MKS-Anzeichen hin untersucht. Wie könnte
das Virus in die Niederlanden gekommen sein? Im betroffenen Betrieb
in Oene gab es 74 Mastkälber irischen Ursprungs. Am 21. März
haben die französischen Behörden per Fax mitgeteilt, dass die
betreffenden Kälber zu einer größeren Sendung irischer
Kälber gehört hatten, die sich in der Zeit vom 23. Februar,
16.00 Uhr, bis zum 24. Februar, 04.00 Uhr, in einer Ruhestation in Baroche
Gondoin im französischen Département Mayenne aufgehalten hatten.
Laut den französischen Behörden sei diese Anlage die Quelle
des MKS-Ausbruchs in Frankreich: Hier hatten sich vorher britische
Schafe eines später amtlich für infiziert erklärten Betriebs
aufgehalten. Von der betreffenden
Sendung irischer Kälber haben außer dem Betrieb in Oene auch
ein Betrieb in Sprang-Capelle und ein Betrieb in Beesd Tiere
geliefert bekommen (75 bzw. 80 Kälber). Inzwischen sind im Betrieb
in Sprang-Capelle klinische Anzeichen von MKS festgestellt worden. Es
gibt aber noch keine amtliche Bestätigung. Beschlossen wurde, die
Bestände der Betriebe in Beesd und Sprang-Capelle zu keulen und im
Umkreis dieser Betriebe die üblichen 3- und 10-km-Zonen einzurichten.
In Betrieben im 1-km-Umkreis dieser Betriebe werden ebenfalls Keulungen
durchgeführt. Die späte
Information aus Frankreich war Anlass, die einschlägigen Mitgliedstaaten
dringlich aufzufordern, den Niederlanden schleunigst alle Informationen
zugehen zu lassen, die im Rahmen der Untersuchungen nach der Herkunft
der Seuche notwendig sind. Landesweite Sperre
Für das gesamte Gebiet der Niederlande gilt zeitweise eine Sperre (in Kraft getreten am 21. März, 11 Uhr, geändert am 21. März, 1915 Uhr). Das bedeutet Folgendes: Grenzüberschreitende Transporte und Transporte innerhalb der Niederlande wie auch die Verbringung an einen anderen Ort über öffentliche Straßen ohne Transportmittel sind verboten für :
Es gilt ein Verbot
für das Einsammeln und Transportieren von Milch von Betrieben,
die Klauentiere halten. Milchtransporter dürfen sich nicht auf einem
Betrieb mit Klauentieren befinden. Vieh und Geflügeltransporter
sowie Transportmittel für Dünger von Vieh oder Geflügel
dürfen weder aus den Niederlanden verbracht noch innerhalb der
Niederlande transportiert werden. Es gilt ein Verbot
für Transporte innerhalb der Niederlande und grenzüberschreitende
Transporte aus den Niederlanden von Futtermitteln, Grundstoffen für
Futtermittel und Transportmitteln dafür. Landesweit gilt ein
Besamungsverbot mit Ausnahme von Besamungen mit Hilfe von Sperma, das
bereits im Betrieb vorhanden war. Dieses Verbot gilt auch für Embryotransfer
und In-Vitro-Fertilisation. Landesweit gilt ein Verbot, Tierhaltungen zu besuchen, auch für Personen, die das aus beruflichen Gründen tun. Es gibt drei Ausnahmen:
Die Bedingungen für die beiden letzten Ausnahmen sind:
Der Transport von zur Beseitigung bestimmtem Material ist gestattet, allerdings nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Alle Eigentümer,
Halter oder Hüter von Vieh sind verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass die Tiere ihren Aufenthaltsort nicht verlassen. Exportmaßnahmen Der Export von Lebendvieh ist gestoppt. Allein schon die Transportsperre macht solche Exporte unmöglich. Auch exportieren die Niederlande keine tierischen Produkte (wie Fleisch- und Milcherzeugnisse) mehr. Der Staatliche Dienst für Vieh- und Fleischbeschau gibt keine Ausfuhrbescheinigungen mehr ab. Am 21. März, 19.15 ist eine Exportsperre für Vieh und bestimmte tierische Produkte in Kraft getreten. Diese Regelung verbietet die Ausfuhr von
Es ist verboten, Tiere und Produkte einzuführen, für die auf Grund der Sperre in den Niederlanden ein Transportverbot gilt. Das bedeutet, dass Folgendes nicht importiert werden darf:
Für Importe aus von MKS betroffenen Ländern (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Irland) gelten mehr umfassende europäische Bestimmungen.
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