Spezielle Informationen zur Durchführung von Schulfahrten

(Nach einer Information der Bezirksregierung Weser-Ems, 27.03.01 - Diese Bestimmungen müssen also nicht in allen Landesteilen gelten, geben aber vielleicht Hinweise, worauf man achten sollte)

Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit einem Schnellbrief an alle Schulen vom 22.03.2001 nähere Hinweise zur Durchführung von Schulfahrten in Krisengebiete mit Maul- und Klauenseuche gegeben. Danach sollte im Augenblick von Schulfahrten nach Großbritannien, Frankreich und in die Niederlande abgesehen werden, insbesondere in die Nähe der Krisengebiete.

Die Länderaufzählung ist sicher zu ergänzen in dem Maße, wie MKS auch in anderen Ländern, z.B. Belgien auftritt.

Bei Fahrten in nicht bedrohte Landesteile müssen die folgenden Hinweise sorgfältig beachtet werden:

  • Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Klauentiere halten oder die in der Nähe von Klauentierhaltungen wohnen, sollten an Veranstaltungen in o.g. Ländern nur dann teilnehmen, wenn die Veranstaltungen ausschließlich in Stadtgebieten stattfinden und weder ländliche Gebiete noch Märkte, Tiergehege, zoologische Gärten oder sonstige Veranstaltungen, auf denen Tiere vorhanden sind, besucht werden.
  • Vor der Wiedereinreise haben alle Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen alle Speisereste zu beseitigen, beim Verlassen o.g. Länder das Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren und Kleidung zu tragen, die in den Gefahrengebieten nicht getragen wurde.
  • Geschenke und andere Waren, in denen tierische Bestandteile enthalten sind, dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Getragene Kleidung ist nach der Rückkehr unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder gründlich zu waschen.
  • Vorsorglich sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
Das Nds. Kultusministerium weist darauf hin, dass das Thema Maul- und Klauenseuche Bestandteil der unterrichtlichen Vorbereitung auf solche Klassenfahrten sein muss. Informationsmaterial steht u. a. unter der Internetadresse des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft www.bml.de zur Verfügung. (Da haben wir allerdings nicht Neues entdeckt)